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Befähigungsausweis für Küstenfahrt (Fb. 2)

Für Segelyachten (ÖSV) und Motoryachten (MSVÖ)
Berechtigung zur selbständigen Führung von Segelyachten bzw. Motoryachten im Fahrtenbereich 2 "Küstenfahrt" (20 sm Entfernung von der Küste).
Voraussetzungen für die praktische Prüfung: Theorieprüfung und 500 sm Seefahrtserfahrung sowie drei Nachtfahrten mit Nachtansteuerung für ÖSV, die Seemeilen müssen an zumindest 18 Bordtagen erfahren werden! Der MSVÖ verlangt für Fb. 2 mindestens 3 Nachtansteuerungen bzw. Nachtfahrten, Bordtage sind nicht vorgeschrieben.
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Befähigungsausweis für Küstennahe Fahrt (Fb. 3)

Für Segelyachten (ÖSV) und Motoryachten (MSVÖ)
Berechtigung zur selbständigen Führung von Segelyachten bzw. Motoryachten im Fahrtenbereich 3 "Küstennahe Fahrt" (200 sm Entfernung von der Küste).
Voraussetzungen für die praktische Prüfung:
Theorieprüfung und 1000 sm Seefahrtserfahrung. Der ÖSV verlangt 5 Nachtfahrten, davon müssen 3 mit Nachtansteuerung sein. Die Seemeilen müssen an zumindest 30 Bordtagen erfahren werden! Weiters muss im Rahmen der Seefahrterfahrung eine Strecke von mindestens 300 Seemeilen in einer ununterbrochenen Fahrt zurückgelegt werden, davon müssen mindestens 90 Seemeilen außerhalb des FB 2 zurückgelegt werden. Ausgangs- und Zielort dieser Fahrt müssen mindestens 80 Seemeilen voneinander entfernt sein.
Der MSVÖ schreibt ebenfalls 1000 sm Sefahrtserfahrung für Fb. 3 vor. 100 Seemeilen davon müssen außerhalb des FB 2 liegen, die geforderten Seemeilen müssen an zumindest 14 Bordtagen erfahren werden.

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