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Für
Segelyachten (ÖSV)
und Motoryachten (MSVÖ)
Berechtigung zur selbständigen Führung von Segelyachten
bzw. Motoryachten im Fahrtenbereich 2
"Küstenfahrt" (20 sm Entfernung von der Küste).
Voraussetzungen für die praktische Prüfung:
Theorieprüfung und 500 sm Seefahrtserfahrung
sowie drei Nachtfahrten mit Nachtansteuerung für
ÖSV, die Seemeilen müssen an zumindest
18 Bordtagen erfahren werden!
Der MSVÖ
verlangt für Fb. 2 mindestens 3 Nachtansteuerungen bzw.
Nachtfahrten, Bordtage sind nicht vorgeschrieben.
>>> zu den
Seminarterminen
Für
Segelyachten (ÖSV)
und Motoryachten (MSVÖ)
Berechtigung zur selbständigen Führung von Segelyachten
bzw. Motoryachten im Fahrtenbereich 3
"Küstennahe Fahrt" (200 sm Entfernung von der Küste).
Voraussetzungen für die praktische Prüfung:
Theorieprüfung und 1000 sm Seefahrtserfahrung. Der ÖSV
verlangt 5 Nachtfahrten, davon müssen 3 mit Nachtansteuerung sein. Die
Seemeilen müssen an zumindest 30 Bordtagen erfahren werden!
Weiters muss im Rahmen der Seefahrterfahrung eine
Strecke von mindestens 300 Seemeilen in einer ununterbrochenen Fahrt
zurückgelegt werden, davon müssen mindestens 90 Seemeilen außerhalb des FB
2 zurückgelegt werden. Ausgangs- und Zielort dieser Fahrt müssen
mindestens 80 Seemeilen voneinander entfernt sein. Der MSVÖ
schreibt ebenfalls 1000 sm Sefahrtserfahrung für Fb. 3 vor. 100 Seemeilen
davon müssen außerhalb des FB 2 liegen, die geforderten Seemeilen müssen
an zumindest 14 Bordtagen erfahren werden.
>>> zu den
Seminarterminen
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